- Die Terminvereinbarung für eine Psychotherapiestunde ist unbedingt erforderlich. Sie können gerne per Telefon, SMS oder Email einen Termin bei mir vereinbaren. In den meisten Fällen ist es notwendig, zumindest einmal in der Woche eine Therapiestunde zu nehmen. Eine Einzeltherapiestunde oder Paartherapiestunde dauert normalerweise 45 Minuten (plus 5 Minuten zum Dokumentieren nach dem Gespräch, insgesamt 50 Minuten). Es gibt auch die Möglichkeit Doppelstunden zu buchen, die in diesem Fall als 2 Therapiestunden verrechnet werden. Gruppentherapiestunden dauern 90 Minuten.
- Pünktlichkeit ist sehr wichtig. Eine Terminstornierung ist spätestens 48 Stunden vor dem Termin möglich. Wenn ein Termin vergessen oder zu spät abgesagt wird, wird die verpasste Therapiestunde der Patientin/dem Patienten verrechnet.
- Patienten können die Therapiestunden bar oder per Überweisung bezahlen. Sie erhalten eine Rechnung, mit der man einen Teilbetrag von der Krankenversicherung rückerstattet bekommt (nur bei Einzel- oder Gruppentherapie), wenn die Therapie auf Vollübernahme der Kasse nicht möglich ist bzw. wenn kein Kassenplatz frei ist.
- Als Psychotherapeutin unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht, sodass der Inhalt des Therapiegesprächs von mir nicht geteilt wird, außer es ist notwendig, um ein Leben zu retten oder Verletzungen an Leib und Leben zu vermeiden. Zum Beispiel, wenn ein suizidgefährdeter Patient, laut der Einschätzung des Therapeuten, durch das therapeutische Gespräch nicht effektiv vor einem Selbstmordversuch geschützt werden kann, kann der Therapeut die Polizei informieren, um das Leben des Patienten zu schützen. Sogar der Inhalt von Kinder- oder Jugendtherapie wird vertraulich behandelt und können mit keiner anderen Person diskutiert werden, auch nicht mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten.
- Es ist erlaubt und wird gefördert, im Therapiegespräch so gut wie möglich offen über alles zu reden. Die gesellschaftliche Umgangsform, Scham, mögliche Gefühle des Therapeuten, und nichts anderes sollte dem entgegen stehen offen zu sprechen. Je offener und ehrlicher jemand in der Therapiestunde spricht, desto mehr kann er davon profitieren.
- Eine persönliche Beziehung zwischen Therapeuten und Patienten außerhalb der psychotherapeutischen Beziehung ist strengst verboten und schadet beiden Personen. Zum Beispiel, kann ein Therapeut keine Freundschaft, Partnerschaft oder Geschäftsbeziehung mit dem Patienten eingehen.
- Wenn Sie mein Patient/ meine Patientin sind, können normallerweise weder Freunde, Familienmitglieder oder Menschen, mit denen ein Naheverhältnis besteht, gleichzeitig meine Patienten in Einzelsetting sein. Im Falle, dass Ihr Partner, Freund oder eine nahestehende Person eine Therapie braucht, kann ich versuchen, Ihnen einen Kollegen oder eine Kollegin zu empfehlen.
- Wenn Paar- und Einzeltherapie, also beide, notwendig sind, jedoch nur eine finanziert werden kann, hat die Paartherapie Priorität. Es ist schon möglich nebeneinander verschiedene Formen von Therapien bei verschiedenen Therapeuten zu nehmen.
- Psychotherapie ist hoch effizient, um eine Vielzahl an Problemen zu behandeln, aber normalerweise braucht es eine Zeit. Wenn Sie sich entschließen eine positive Veränderung in Ihrem Leben durch den Beginn einer Therapie zu machen, seien Sie geduldig. Ergebnisse, die Sie erwarten, und manchmal auch positive Veränderungen, die man nicht erwartet, werden mit der Zeit eintreten.
- Ich habe schon Kassenplätze. Wenn Kassenplätze vorhanden sind, werden die Therapiekosten voll und ganz von der Kasse übernommen und bezahlen Patienten nichts. Wenn Kein Kassenplatz bei Ihrer Krankenkasse frei ist, können Sie die Therapiekosten teilweise rückerstattet bekommen.
- Sowohl für eine Vollübernahme der Kasse als auch für einen Kostenzuschuss, benötigen Sie eine Überweisung von Ihrem Hausarzt oder Facharzt (gelber Zettel mit der Überschrift Bestätigung für Psychotherapie). Um den Kostenzuschuss zu erhalten, reichen Sie diese Überweisung zusammen mit meinen Rechnungen bei der Kasse ein.
- Die ersten 10 Therapiestunden, wenn Sie einen Kassenplatz bekommen, sind Bewilligungsfrei. Vor dem 11. Gespräch, schreibe ich Ihnen einen Antrag auf Kostenzuschuss oder auf Vollübernahme der Kasse, und schicke diesen zusammen mit der ärztlichen Überweisung an die Krankenkasse. Es könnte ein paar Wochen dauern, bis die Bewilligung von weiteren Stunden von der Versicherung eintrifft.
- Wenn die bewilligten Stunden ausgeschöpft sind, aber Sie weiterhin Therapie brauchen, schreibe ich Ihnen noch einen Antrag an die Kasse. Für den zweiten Antrag benötigen Sie noch eine Überweisung UND einen Befund eines Facharztes (Psychiater oder Neurologe) oder von einem klinischen Psychologen.
- Wenn kein Kassenplatz bei Ihrer Kasse vorhanden ist, können Sie einen Kostenzuschuss (in Höhe von 28€ für Einzeltherapien und 10€ für Gruppentherapieeinheiten) von Ihrer Krankenkasse rückerstattet bekommen, nach dem Sie für Ihre Therapiestunde bezahlt haben. Um den Kostenzuschuss zu erhalten, müssen Sie meine Rechnungen bei der Krankenkasse einreichen. Bei Barzahlung reicht nur die Rechnung aus, aber wenn Sie überweisen, benötigt die Kasse zusätzlich auch eine Zahlungsbestätigung von Ihnen.
- Der Kostenzuschuss für die ersten 10 Stunden ist bewilligungsfrei. Vor dem 11. Gespräch, schreibe ich Ihnen einen Antrag auf Kostenzuschuss an die Kasse, und schicke diesen zusammen mit Ihrer ärztlichen Überweisung an die Krankenkasse. Für die Antragstellung auf Kostenzuschuss verrechne ich 110,-.